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Häufige Fragen

Gerichtsgutachten oder Privatgutachten?

Wer beauftragt – und was vor Gericht zählt.

Zwei Gutachten, eine Frage

Im Streit um den Wert eines Unternehmens liegen oft zwei Gutachten auf dem Tisch: eines vom Gericht bestellt, eines von einer Partei beauftragt.

Beide stammen von Sachverständigen – ihre Rolle im Verfahren ist aber grundverschieden.

Welches Gutachten brauchen Sie wann?

Das Gerichtsgutachten

  • Bestellt vom Gericht: Das Gericht wählt den Sachverständigen aus – nicht eine der Parteien.
  • Beweismittel im Verfahren: Das Gutachten ist eine zentrale Grundlage für die Entscheidung des Gerichts.
  • Zur Neutralität verpflichtet: Bei Zweifeln an der Unbefangenheit kann der Sachverständige abgelehnt werden.

Das Privatgutachten

  • Beauftragt von einer Partei: Vor, neben oder ganz ohne Gerichtsverfahren – etwa zur Vorbereitung von Verhandlungen.
  • Rechtlich Parteivorbringen: Vor Gericht ersetzt es das Gerichtsgutachten nicht, fließt aber als Vorbringen ein.
  • Fachliche Kontrolle: Es kann ein Gerichtsgutachten methodisch prüfen und Schwachstellen aufzeigen.

Oft übersehen

Vor dem Verfahren

Ein Privatgutachten schafft eine belastbare Faktenbasis – oft der Schlüssel zu einer außergerichtlichen Einigung.

Im Verfahren

Es hilft, ein Gerichtsgutachten zu überprüfen und gezielte Fragen an den Sachverständigen zu stellen.

Merksatz: Die Qualität zählt bei beiden gleich – bei Unternehmensbewertungen nach KFS/BW 1.

Aus unseren Mandaten: Wirtschaftsstrafverfahren, LG Wels

Gerichtlich bestelltes Gutachten zur Prüfung von Buchhaltungsunterlagen und zur Schadensberechnung in einem Untreue-Verfahren. Die Aufgabe: nachvollziehbar, neutral und für das Gericht verständlich begründet.

Gutachten in Urteilsbegründung übernommen.
Anonymisiertes Beispiel. Diskretion hat für uns höchste Priorität.

Welches Gutachten passt zu Ihrem Fall?

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob und wie wir helfen können.

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Orth & Rumpl · Mag. René Orth · Dr. Josef Rumpl · Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.