Warum Vertrag und Stichtag alles verändern.
Zwei Gesellschafter, zwei Vorstellungen
Ein Gesellschafter will aussteigen. Der andere soll seinen Anteil übernehmen. Über die Höhe herrscht Uneinigkeit.
Oft liegen die Vorstellungen weit auseinander, weil jede Seite mit anderen Annahmen rechnet.
Was ist der Anteil tatsächlich wert?
Zuerst: der Gesellschaftsvertrag
- Abfindungsklauseln prüfen: Viele Verträge regeln Bewertungsmethode und Stichtag bereits vorab.
- Bewertungsstichtag klären: Er folgt aus Vertrag oder Gesetz – etwa dem Zeitpunkt des Ausscheidens.
- Der Vertrag geht vor: Vereinbarte Bewertungsregeln sind auch für den Sachverständigen maßgeblich.
Dann: die Bewertung
- Objektivierter Wert: Der Maßstab nach KFS/BW 1, wenn Interessen der Parteien gegensätzlich sind.
- Planung auf Plausibilität prüfen: Formell und materiell – die Annahmen werden nicht ungeprüft übernommen.
- Abgleich mit dem Markt: Das Ergebnis wird mit einem zweiten Bewertungsansatz plausibilisiert.
Oft übersehen
Kein Minderheitsabschlag
Beim objektivierten Wert zählt der quotale Anteil – ohne Zu- oder Abschläge (Rz 137).
Unternehmerlohn
Angesetzt wird, was eine Fremdgeschäftsführung kosten würde – nicht das Ist-Gehalt (Rz 169).
Merksatz: Ohne geklärten Stichtag und Wertmaßstab ist jede Zahl angreifbar.
Aus unseren Mandaten: Handelsunternehmen, OÖ
Bewertung eines Gesellschaftsanteils nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Strittig waren Stichtag und Planannahmen. Gutachten nach KFS/BW 1, beide Seiten wurden angehört.
Einigung ohne Gerichtsverfahren erzielt.
Anonymisiertes Beispiel. Diskretion hat für uns höchste Priorität.
Streit um einen Gesellschaftsanteil?
Wir sagen Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob und wie wir helfen können.